Die Registrierung im niederländischen UBO-Register für Trusts (UBO 2) muss vor dem 1. Februar 2023 abgeschlossen sein.

29 Dezember 2022
Die Registrierung im niederländischen UBO-Register für Trusts (UBO 2) muss vor dem 1. Februar 2023 abgeschlossen sein.

In meinem vorherigen Artikel über das UBO-Register habe ich die Folgen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 22. November erläutert. Dieses betraf ausschließlich die öffentliche Zugänglichkeit des Registers. Die Gesetzgebung schreitet jedoch weiter voran.

Seit dem 1. November 2022 gibt es ein zweites UBO-Register. Das erste UBO-Register dient der Registrierung von UBOs, die mit Unternehmen, Stiftungen und Vereinen verbunden sind.

Das neu eingeführte zweite UBO-Register gilt für „Trusts, Fonds für gemeinsame Rechnung und ähnliche Konstruktionen“. Die Registrierung muss vor dem 1. Februar 2023 abgeschlossen sein.

WER WIRD REGISTRIERT?

Die Registrierung ist verpflichtend für Trustees und ähnliche Verwalter, die in den Niederlanden wohnen oder ansässig sind, oder außerhalb der EU wohnen oder ansässig sind, aber in den Niederlanden im Namen eines Trusts (oder einer ähnlichen rechtlichen Konstruktion) eine Geschäftsbeziehung eingehen. Eine nicht fristgerechte Registrierung oder die Angabe falscher Informationen kann mit einer Geldstrafe geahndet werden. Die Steuerbehörde kann dies durchsetzen.

WER MUSS DIE REGISTRIERUNG VORNEHMEN?

Der Trustee muss die Registrierung vornehmen und ist selbst auch ein wirtschaftlich Berechtigter (UBO) des Trusts. Das Register wird von der Handelskammer verwaltet.

WAS IST EIN TRUST?

Das Wort oder der Begriff Trust führt häufig zu großer Verwirrung. In diesem Zusammenhang ist mit Trust eine angelsächsische Rechtsform gemeint. Häufig handelt es sich um die Übertragung (rechtliches Eigentum) von Vermögenswerten auf einen Trust. Der Trust wird von einem Trustee verwaltet, der die übertragenen Vermögenswerte gemäß den vom Übertragenden (Settlor) festgelegten Bedingungen verwalten muss. In diesen Bedingungen wird auch festgelegt, wer Begünstigter der übertragenen Vermögenswerte wird. Die Begünstigten können natürliche oder juristische Personen sein. Die Begünstigung kann vielfältig sein, wie beispielsweise eine periodische Auszahlung. Der Settlor kann anonym bleiben, und dies hat eine große Anziehungskraft auf (juristische) Personen ausgeübt, die ihre Vermögenswerte abschirmen möchten.

Steuerlich wird ein Trust in den Niederlanden transparent behandelt, das heißt, das eingebrachte Vermögen wird dem Einbringer und im Todesfall den Erben zugerechnet. In diesem Sinne stellt das neu eingeführte zweite UBO-Register keine Änderung gegenüber der bisherigen Situation in Bezug auf die steuerliche Behandlung dar. Lediglich wird nun sichtbar, wer der Settlor und/oder der Begünstigte ist. Wie öffentlich diese Daten sein werden, ist nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs noch fraglich; die nahe Zukunft wird dies zeigen.

Völlig klar ist, dass die durch die EU-Gesetzgebung vorgeschriebene Einrichtung der UBO-Register den Brexiteers ein Dorn im Auge war und einen erheblichen Rückschlag für London als Lo(au)ndromat bedeutete. Allein die Investitionen in Immobilien in London mit zweifelhafter Herkunft werden auf 5,8 Milliarden US-Dollar geschätzt, davon stammen 40 % aus der Golfregion und etwa 20 % aus Russland.