
In unserer täglichen Praxis als Corporate Service Provider überwachen wir die ein- und ausgehenden Zahlungen unserer Mandanten. Dabei sind wir gesetzlich verpflichtet, ungewöhnliche Transaktionen zu erkennen und der FIU zu melden. Was ist eine ungewöhnliche Transaktion (UT) und wie erkennt man eine solche?
Eine finanzielle Transaktion ist ungewöhnlich, wenn das Risiko besteht, dass die Transaktion zur Geldwäsche oder zur Finanzierung von Terrorismus verwendet wird. Dabei unterscheiden wir zwei Arten von Indikatoren: einen subjektiven und einen objektiven Indikator.
Ein subjektiver Indikator besagt, dass eine Institution verpflichtet ist zu melden, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die Transaktion mit Geldwäsche, zugrunde liegenden Straftaten oder Terrorismusfinanzierung in Zusammenhang stehen kann. Die Institution, die dies beurteilen und anschließend feststellen muss, ob es sich um eine UT handelt, muss ihre Geschäftsbeziehung daher gut kennen und (subjektiv) beurteilen können, ob eine Transaktion in die normale Geschäftstätigkeit der Geschäftsbeziehung passt.
Darüber hinaus gibt es eine beträchtliche Anzahl objektiver Indikatoren zur Feststellung, ob es sich um eine UT handelt, und diese können sich auch je nach meldepflichtiger Gruppe unterscheiden. Sehr klare Beispiele sind Bargeldtransaktionen über einem bestimmten Betrag für meldepflichtige Institutionen. Als Anmerkung möchte ich darauf hinweisen, dass das Bezahlen mit Bargeld allein schon innerhalb der verschiedenen europäischen Länder stark variiert. Ein gutes Beispiel in diesem Zusammenhang ist meiner Meinung nach, dass man in den Niederlanden maximal 50,00-€-Scheine abheben kann und diese in Geschäften akzeptiert werden. In vielen anderen Ländern können noch 200,00-€-Scheine abgehoben werden und werden vollständig in Geschäften akzeptiert. Meiner Meinung nach zeigt dies deutlich einen kulturellen Unterschied.
Die Bewertung und Analyse der Kombination aus subjektiven und objektiven Meldungen ermöglicht es der FIU zu prüfen, ob eine UT als „verdächtig“ eingestuft wird und somit zu einer Verdächtigen Transaktion (VT) wird. Die FIU meldet diese Transaktion anschließend an Strafverfolgungsbehörden, wie beispielsweise die Staatsanwaltschaft.
In meinem nächsten Artikel werde ich näher darauf eingehen, wer melden muss, und die subjektiven und objektiven Indikatoren weiter erläutern.